top of page

AGB

AGB – Larissa Liem

​

1. VORWORT

Mit den AGB soll ein angemessener Interessenausgleich

zwischen «Larissa Liem» (nachstehend «Fotografin

» genannt) und Dir als Auftraggeber/in (nachstehend

«Kunde» genannt) erreicht werden.

​

2. ALLGEMEIN

2.1. Die Fotografin wählt die Bilder aus, bearbeitet

diese und gibt dem Kunden die Bilder auf einem

digitalen Datenträger oder per Downloadlink innerhalb

von 2-4 Wochen ab. Bei grösseren Aufträgen

ab 5 Stunden kann sich die Abgabefrist, je

nach Auftragslage, auf 5-10 Wochen verlängern.

2.2. Schulfotografien dürfen nur für eigene Zwecke

runtergeladen und gebraucht werden. Das Teilen/

Weitergabe der Datei/en ist nicht gestattet.

2.3. Die Fotografin behält sich das Recht vor, gewisse

Bereiche des Auftrages, insbesondere den Druck

der Bilder, durch Dritte ausführen zu lassen. Die

dadurch entstandenen Kosten werden dem Kunden

weiter verrechnet.

2.4. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Fotografin.

Beim Versand von Bildern gehen die Risiken des

Transports bzw. der Übermittlung auf den Kunden

über.

2.5. Die AGB beruhen auf Schweizer Recht und gelten

innerhalb der Schweiz. Der allgemeine Teil der

AGB ist sowohl für den Auftrag eines Fotoshootings

(Werkauftrag) sowie sonstige Dienstleistungen

gültig. Die AGB sind durch den Kunden ausdrücklich

zu anerkennen. Stimmt der Kunde den

AGB nicht zu, behält sich die Fotografin das Recht

vor, vom Werkauftrag bzw. Kaufvertrag zurückzutreten.

Diese AGB sind auf unbestimmte Zeit gültig.

Eine Änderung wird der Kunde frühzeitig auf

der Homepage www.larissaliem.ch angezeigt. Im

Übrigen gelten die Bestimmungen des OR über

den Kaufvertrag (Art. 184 ff. OR) und des Werkvertrages

(Art. 363 OR) sowie andere schweizerische

Gesetze und Verordnungen. Sollte eine Bestimmung

dieses Vertrages unwirksam sein oder

werden oder enthält der Vertrag eine Lücke, so

bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen

hiervon unberührt.

2.6. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf Verträge zwischen dem Kunde und der Fotografin

ist ausschliesslich schweizerisches Recht

anwendbar. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz

der Fotografin.

​

3. URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHT

3.1. Urheberrechtlicher Schutz

Alle durch die Fotografin erstellten Inhalte, Werke

und Leistungen unterliegen dem Urheberrecht

gemäss Urheberrechtsgesetz (UrhG) sowie ggf.

weiteren gewerblichen Schutzrechten. Soweit

nicht anders schriftlich vereinbart, verbleiben

sämtliche Urheber- und Leitungsschutzrechte bei

der Fotografin. Der Urheber hat das Recht, genannt

zu werden, sofern dies nicht anders vereinbart

wurde.

3.2. Jede vereinbarungswidrige Verwendung der Bilder

verpflichtet den Kunden, der Fotografin eine Entschädigung

im Rahmen einer Lizenzgebühr + Zuschlag.

Die Bestimmungen des Bundesgesetzes

vom 9. Oktober 1992 über das Urheberrecht und

verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.

3.3. Privates Nutzungsrecht

Dem Kunden wird, sofern nicht anders vereinbart,

ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares

Nutzungsrecht ausschliesslich

zur privaten Nutzung eingeräumt.

Die private Nutzung umfasst insbesondere:

Die Nutzung für persönliche, nicht gewerbliche

Zwecke

Die Speicherung auf eigenen Endgeräten

Das Ausdrucken oder Anzeigen für den eigenen

Gebrauch

Eine Bearbeitung, Vervielfältigung, öffentliche

Zugänglichmachung, Veröffentlichung oder Weitergabe

an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche

Zustimmung der Fotografin nicht gestattet.

3.4. Gewerbliches Nutzungsrecht

3.4.1.Einfaches Nutzungsrecht

Eine gewerbliche oder geschäftliche Nutzung

der Inhalte ist nur bei einem so genannten

Businesstermin zulässig. Sofern

eine gewerbliche Nutzung ausdrücklich vereinbart

wurde, erhält der Kunde ein Einfaches

ausschliessliches Nutzungsrecht im

festgelegten Umfang:

Nutzungsart

Nutzungsgebiet

Nutzungsdauer

Branche oder Verwendungszweck

Ohne ausdrückliche Regelung gilt das Nutzungsrecht

als:

einfach

nicht übertragbar

nicht unterlizenzierbar

zeitlich beschränkt

räumlich auf das vereinbarte Nutzungsgebiet

begrenzt

3.4.2.Exklusives Nutzungsrecht

Wird Vertraglich genau geregelt. Nach Absprache.

​

4. FOTOSHOOTINGS

4.1. Die Gestaltung der Bilder wird gemeinsam mit

dem Kunde definiert. Der Einsatz von technischen

und künstlerischen Gestaltungsmitteln (z.B. Beleuchtung,

Bildkomposition usw.) liegt jedoch in

der Entscheidung der Fotografin.

4.1.1. Die Fotografin ist berechtigt Hilfspersonen

einzusetzen.

2. Fotoshooting / andere Aufträge

Stornierung mehr als 20 Tage vor dem

Termin: Keine Gebühr

Weniger als 20 Tage vor dem Termin:

50 % des gebuchten Angebotes.

Keine Abmeldung resp. nicht Erscheinen sowie

kurzfristige Abmeldung (12 Std. vorher): 100 %

des gebuchten Shootings

3. Abmeldungen haben telefonisch oder schriftlich

zu erfolgen. Die Verrechnung des oben genannten

Betrages erfolgt nicht bei Unfall, plötzlicher

Krankheit, Todesfall in der Familie oder anderen

schwerwiegenden Gründen.

4. Die Fotoausrüstung (Fotoapparate, Beleuchtungsmittel

usw.) werden durch die Fotografin

besorgt. Der Kunde ist verantwortlich, dass die

notwendigen Requisiten und Personen rechtzeitig

zur Verfügung stehen. Gegenseitige Abreden

sind formlos möglich.

​

5. HAFTUNG

5.1. Gegen die Fotografin kann kein Schadenersatz

geltend gemacht werden, falls sie wegen eines

Notfalls (z.B. Unfall, plötzlicher Krankheit oder andere

schwerwiegende Gründe) nicht erscheinen

kann. Die Fotografin gibt alles, um im Notfall eine

Ersatzlösung zu finden. Für digitale Defekte an

Speicherkarten oder sonstiges bei der höheren

Gewalt oder Versagen der Geräte erfolgt, übernimmt

die Fotografin keine Haftung und zahlt

keinen Schadenersatz aus.

​

6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

6.1. Sämtliche Angebote gemäss Offerte sind nicht

auf andere Aufträge übertragbar. Die Fotografin

behält sich das Recht vor, Preisänderungen zukünftiger

Aufträge mit sofortiger Wirkung vorzunehmen.

6.2. Die Bezahlung erfolgt im Anschluss an das Fotoshooting

in Bar/Twint oder per Rechnung vor

Auslieferung der Fotos.

Die Fotos werden erst nach der vollständigen Bezahlung

ausgeliefert. Die fälligen Beträge sind

spätestens 30 Tage nach Erhalt der zugestellten

Rechnung zu begleichen. Mahnspesen und Kosten

durch Beauftragung eines Inkassobüros oder

dergleichen und des Gerichts gehen zu Lasten

des Auftraggebers.

bottom of page