AGB
AGB – Larissa Liem
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1. VORWORT
Mit den AGB soll ein angemessener Interessenausgleich
zwischen «Larissa Liem» (nachstehend «Fotografin
» genannt) und Dir als Auftraggeber/in (nachstehend
«Kunde» genannt) erreicht werden.
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2. ALLGEMEIN
2.1. Die Fotografin wählt die Bilder aus, bearbeitet
diese und gibt dem Kunden die Bilder auf einem
digitalen Datenträger oder per Downloadlink innerhalb
von 2-4 Wochen ab. Bei grösseren Aufträgen
ab 5 Stunden kann sich die Abgabefrist, je
nach Auftragslage, auf 5-10 Wochen verlängern.
2.2. Schulfotografien dürfen nur für eigene Zwecke
runtergeladen und gebraucht werden. Das Teilen/
Weitergabe der Datei/en ist nicht gestattet.
2.3. Die Fotografin behält sich das Recht vor, gewisse
Bereiche des Auftrages, insbesondere den Druck
der Bilder, durch Dritte ausführen zu lassen. Die
dadurch entstandenen Kosten werden dem Kunden
weiter verrechnet.
2.4. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Fotografin.
Beim Versand von Bildern gehen die Risiken des
Transports bzw. der Übermittlung auf den Kunden
über.
2.5. Die AGB beruhen auf Schweizer Recht und gelten
innerhalb der Schweiz. Der allgemeine Teil der
AGB ist sowohl für den Auftrag eines Fotoshootings
(Werkauftrag) sowie sonstige Dienstleistungen
gültig. Die AGB sind durch den Kunden ausdrücklich
zu anerkennen. Stimmt der Kunde den
AGB nicht zu, behält sich die Fotografin das Recht
vor, vom Werkauftrag bzw. Kaufvertrag zurückzutreten.
Diese AGB sind auf unbestimmte Zeit gültig.
Eine Änderung wird der Kunde frühzeitig auf
der Homepage www.larissaliem.ch angezeigt. Im
Übrigen gelten die Bestimmungen des OR über
den Kaufvertrag (Art. 184 ff. OR) und des Werkvertrages
(Art. 363 OR) sowie andere schweizerische
Gesetze und Verordnungen. Sollte eine Bestimmung
dieses Vertrages unwirksam sein oder
werden oder enthält der Vertrag eine Lücke, so
bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen
hiervon unberührt.
2.6. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf Verträge zwischen dem Kunde und der Fotografin
ist ausschliesslich schweizerisches Recht
anwendbar. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz
der Fotografin.
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3. URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHT
3.1. Urheberrechtlicher Schutz
Alle durch die Fotografin erstellten Inhalte, Werke
und Leistungen unterliegen dem Urheberrecht
gemäss Urheberrechtsgesetz (UrhG) sowie ggf.
weiteren gewerblichen Schutzrechten. Soweit
nicht anders schriftlich vereinbart, verbleiben
sämtliche Urheber- und Leitungsschutzrechte bei
der Fotografin. Der Urheber hat das Recht, genannt
zu werden, sofern dies nicht anders vereinbart
wurde.
3.2. Jede vereinbarungswidrige Verwendung der Bilder
verpflichtet den Kunden, der Fotografin eine Entschädigung
im Rahmen einer Lizenzgebühr + Zuschlag.
Die Bestimmungen des Bundesgesetzes
vom 9. Oktober 1992 über das Urheberrecht und
verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.
3.3. Privates Nutzungsrecht
Dem Kunden wird, sofern nicht anders vereinbart,
ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares
Nutzungsrecht ausschliesslich
zur privaten Nutzung eingeräumt.
Die private Nutzung umfasst insbesondere:
Die Nutzung für persönliche, nicht gewerbliche
Zwecke
Die Speicherung auf eigenen Endgeräten
Das Ausdrucken oder Anzeigen für den eigenen
Gebrauch
Eine Bearbeitung, Vervielfältigung, öffentliche
Zugänglichmachung, Veröffentlichung oder Weitergabe
an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche
Zustimmung der Fotografin nicht gestattet.
3.4. Gewerbliches Nutzungsrecht
3.4.1.Einfaches Nutzungsrecht
Eine gewerbliche oder geschäftliche Nutzung
der Inhalte ist nur bei einem so genannten
Businesstermin zulässig. Sofern
eine gewerbliche Nutzung ausdrücklich vereinbart
wurde, erhält der Kunde ein Einfaches
ausschliessliches Nutzungsrecht im
festgelegten Umfang:
Nutzungsart
Nutzungsgebiet
Nutzungsdauer
Branche oder Verwendungszweck
Ohne ausdrückliche Regelung gilt das Nutzungsrecht
als:
einfach
nicht übertragbar
nicht unterlizenzierbar
zeitlich beschränkt
räumlich auf das vereinbarte Nutzungsgebiet
begrenzt
3.4.2.Exklusives Nutzungsrecht
Wird Vertraglich genau geregelt. Nach Absprache.
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4. FOTOSHOOTINGS
4.1. Die Gestaltung der Bilder wird gemeinsam mit
dem Kunde definiert. Der Einsatz von technischen
und künstlerischen Gestaltungsmitteln (z.B. Beleuchtung,
Bildkomposition usw.) liegt jedoch in
der Entscheidung der Fotografin.
4.1.1. Die Fotografin ist berechtigt Hilfspersonen
einzusetzen.
2. Fotoshooting / andere Aufträge
Stornierung mehr als 20 Tage vor dem
Termin: Keine Gebühr
Weniger als 20 Tage vor dem Termin:
50 % des gebuchten Angebotes.
Keine Abmeldung resp. nicht Erscheinen sowie
kurzfristige Abmeldung (12 Std. vorher): 100 %
des gebuchten Shootings
3. Abmeldungen haben telefonisch oder schriftlich
zu erfolgen. Die Verrechnung des oben genannten
Betrages erfolgt nicht bei Unfall, plötzlicher
Krankheit, Todesfall in der Familie oder anderen
schwerwiegenden Gründen.
4. Die Fotoausrüstung (Fotoapparate, Beleuchtungsmittel
usw.) werden durch die Fotografin
besorgt. Der Kunde ist verantwortlich, dass die
notwendigen Requisiten und Personen rechtzeitig
zur Verfügung stehen. Gegenseitige Abreden
sind formlos möglich.
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5. HAFTUNG
5.1. Gegen die Fotografin kann kein Schadenersatz
geltend gemacht werden, falls sie wegen eines
Notfalls (z.B. Unfall, plötzlicher Krankheit oder andere
schwerwiegende Gründe) nicht erscheinen
kann. Die Fotografin gibt alles, um im Notfall eine
Ersatzlösung zu finden. Für digitale Defekte an
Speicherkarten oder sonstiges bei der höheren
Gewalt oder Versagen der Geräte erfolgt, übernimmt
die Fotografin keine Haftung und zahlt
keinen Schadenersatz aus.
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6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
6.1. Sämtliche Angebote gemäss Offerte sind nicht
auf andere Aufträge übertragbar. Die Fotografin
behält sich das Recht vor, Preisänderungen zukünftiger
Aufträge mit sofortiger Wirkung vorzunehmen.
6.2. Die Bezahlung erfolgt im Anschluss an das Fotoshooting
in Bar/Twint oder per Rechnung vor
Auslieferung der Fotos.
Die Fotos werden erst nach der vollständigen Bezahlung
ausgeliefert. Die fälligen Beträge sind
spätestens 30 Tage nach Erhalt der zugestellten
Rechnung zu begleichen. Mahnspesen und Kosten
durch Beauftragung eines Inkassobüros oder
dergleichen und des Gerichts gehen zu Lasten
des Auftraggebers.
